Der Verein

Beitragsordnung.

Beschlossen von der Gründungsversammlung am 16.09.2026 — Auszug: § 1 und § 2.

§ 1 Grundsatz

Die Mitglieder des RapidTech 3D e.V. leisten einen jährlichen Mitgliedsbeitrag nach Maßgabe dieser Beitragsordnung.

Die Beiträge dienen der Finanzierung der satzungsmäßigen Aufgaben des Vereins.

§ 2 Jahresbeiträge

MitgliedsartJahresbeitrag
Studierende50 €
Natürliche Personen250 €
Hochschulen, Universitäten, wissenschaftliche Einrichtungen sowie einzelne Institute, Fakultäten und Lehrstühle300 €
Start-ups und Kleinbetriebe bis einschließlich 10 Mitarbeiter500 €
Unternehmen und sonstige Organisationen mit mehr als 10 Mitarbeitern2.500 €
Ehrenmitgliederbeitragsfrei

Zuordnung wissenschaftlicher Einrichtungen

  1. Bei Hochschulen und Universitäten kann sowohl die Hochschule bzw. Universität als Ganzes als auch eine organisatorisch abgrenzbare wissenschaftliche Einheit, insbesondere ein Institut, eine Fakultät oder ein Lehrstuhl, Mitglied werden.
  2. Jede als eigenes Mitglied aufgenommene wissenschaftliche Einheit bildet eine eigenständige Mitgliedschaft und verfügt über eine Stimme.
  3. Wissenschaftliche Einrichtungen außerhalb von Hochschulen, insbesondere gemeinnützige oder öffentlich getragene Forschungsinstitute, werden ebenfalls dieser Beitragsklasse zugeordnet.
  4. Für die Zuordnung von Unternehmen zur jeweiligen Beitragsklasse sind die Verhältnisse zum Zeitpunkt des Beitritts bzw. zu Beginn des jeweiligen Beitragsjahres maßgeblich.
  5. Als Mitarbeiterzahl gilt grundsätzlich die Zahl der Beschäftigten derjenigen rechtlichen oder organisatorischen Einheit, die Mitglied des Vereins ist.